Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen, Anschlagtafeln, Litfaßsäulen: All dies sind sogenannte „Werbeanlagen“ – denn sie sind fest installiert und weisen auf ein Gewerbe oder einen Beruf hin.

Wenn Sie eine solche Werbeanlage errichten wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung durch den Kreis Warendorf. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, erhalten Sie beim Kreis Warendorf.

Auch das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Zuständige Stelle

Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-307
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Ansprechpartner

Werbeanlagen


Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen, Anschlagtafeln, Litfaßsäulen: All dies sind sogenannte „Werbeanlagen“ – denn sie sind fest installiert und weisen auf ein Gewerbe oder einen Beruf hin.

Wenn Sie eine solche Werbeanlage errichten wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung durch den Kreis Warendorf. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, erhalten Sie beim Kreis Warendorf.

Auch das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

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