Der Bebauungsplan regelt die Bodennutzung für ein räumlich abgegrenztes Gebiet – z. B. ob es sich um ein reines oder allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet, ein Gewerbe- oder ein Industriegebiet handelt. Außerdem ist im Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung festgeschrieben – also z.B. das Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche, die Zahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe. Weitere Bestandteile sind die Gestaltung der baulichen Anlagen, die Verkehrs- und Grünflächen, die Flächen für den Gemeinbedarf und noch vieles mehr.

Ein Bebauungsplan ist immer dann aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger können daran mitwirken. Der Bebauungsplan wird zusammen mit einer Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und während dieses Zeitraumes können Anregungen vorgebracht werden. Über die endgültige Fassung entscheidet der Rat der Gemeinde Everswinkel.

Informationen und Pläne können Sie hier einsehen. Während der Neuaufstellung von Bebauungsplänen haben Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich an der Gestaltung unserer Gemeinde zu beteiligen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung

Zuständige Stelle

Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-307
E-Mail senden

Ansprechpartner

Bauleitplanung


Der Bebauungsplan regelt die Bodennutzung für ein räumlich abgegrenztes Gebiet – z. B. ob es sich um ein reines oder allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet, ein Gewerbe- oder ein Industriegebiet handelt. Außerdem ist im Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung festgeschrieben – also z.B. das Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche, die Zahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe. Weitere Bestandteile sind die Gestaltung der baulichen Anlagen, die Verkehrs- und Grünflächen, die Flächen für den Gemeinbedarf und noch vieles mehr.

Ein Bebauungsplan ist immer dann aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger können daran mitwirken. Der Bebauungsplan wird zusammen mit einer Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und während dieses Zeitraumes können Anregungen vorgebracht werden. Über die endgültige Fassung entscheidet der Rat der Gemeinde Everswinkel.

Informationen und Pläne können Sie hier einsehen. Während der Neuaufstellung von Bebauungsplänen haben Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich an der Gestaltung unserer Gemeinde zu beteiligen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung
Bebauungsplan https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/675/show
Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-307

Herr

Reher

02582 88-307