Hochhäuser, Kirchen und Bahnhöfe sind Sonderbauten – aber auch Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, Tankstellen, Schreinereien und Hochregallager. Für alle Sonderbauten gilt: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung durch den Kreis Warendorf.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter dem Stichwort Normales Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.

Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Zuständige Stelle

Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-307
E-Mail senden

Ansprechpartner

Bauantrag Sonderbauten


Hochhäuser, Kirchen und Bahnhöfe sind Sonderbauten – aber auch Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, Tankstellen, Schreinereien und Hochregallager. Für alle Sonderbauten gilt: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung durch den Kreis Warendorf.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter dem Stichwort Normales Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.

Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Sonderbauten Bauantrag https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/677/show
Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-307

Herr

Reher

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