Beseitigung von Anlagen
Der Abbruch oder die Beseitigung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen ist anzeigepflichtig. Von dieser Regel gibt es jedoch auch Ausnahmen. Bitte vergewissern Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Vorhaben anzeigepflichtig ist oder nicht. Das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel hilft Ihnen bei der Klärung dieser Frage gerne weiter.
Die Anzeige der Beseitigung von Anlagen ist an den Kreis Warendorf zu richten. Hierzu füllen Sie bitte das Formular „Anzeige der Beseitigung von Anlagen“ aus und fügen einen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte bei, in der Sie die bauliche Anlage markieren, die abgebrochen werden soll. Sie können Ihre Unterlagen direkt an den Kreis Warendorf schicken oder aber auch beim Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel abgeben.
Im Einzelfall kann es sein, dass Sie Ihrer Anzeige noch weitere Unterlagen beifügen müssen. Auch hierzu berät Sie das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018