Bauantrag
Sie möchten bauen? Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben nach § 63 BauO NRW handelt, ist ein Bauantrag an den Kreis Warendorf zu richten.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Internetseite des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauantrag. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauvoranfrage.
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)