Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit einer von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.

Wenn Sie bauen, wird Ihnen die Hausnummer automatisch im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens zugeteilt. Damit das Gebäude z.B. durch Rettungsdienste oder die Feuerwehr auch leicht gefunden werden kann, ist es wichtig, dass Sie die Hausnummer von der Straße aus gut sichtbar am Gebäude anbringen.

Ortsrecht

  • Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Baugesetzbuch

Zuständige Stelle

Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-307
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Ansprechpartner

Hausnummerierungen


Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit einer von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.

Wenn Sie bauen, wird Ihnen die Hausnummer automatisch im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens zugeteilt. Damit das Gebäude z.B. durch Rettungsdienste oder die Feuerwehr auch leicht gefunden werden kann, ist es wichtig, dass Sie die Hausnummer von der Straße aus gut sichtbar am Gebäude anbringen.

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  • Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

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Roer

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