Baugenehmigung - einfaches Genehmigungsverfahren
Sie möchten bauen? Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben nach § 67 BauO NRW handelt, ist ein Bauantrag an den Kreis Warendorf zu richten.
Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude, fallen unter das "vereinfachte Genehmigungsverfahren". Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Warendorf.
Dort werden Ihnen auch interaktive Formulare zur Verfügung gestellt, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Warendorf
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)