Ablösung von KFZ-Stellplätzen
Können Sie als Bauherrin oder Bauherr Ihrer Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht nachkommen, müssen Sie zur Ablösung dieser Verpflichtung einen nach Gemeindegebietsteilen bestimmten Geldbetrag an die Gemeinde Everswinkel zahlen.
Ortsrecht
- Satzung der Gemeinde Everswinkel über die Ablösung von Stellplätzen
- § 48 Abs. 3 Nr. 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Kosten
- Gemeindegebietsteil Everswinkel: 6.800,00 € je Stellplatz
- Gemeindegebietsteil Alverskirchen: 5.700,00 € je Stellplatz