Können Sie als Bauherrin oder Bauherr Ihrer Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht nachkommen, müssen Sie zur Ablösung dieser Verpflichtung einen nach Gemeindegebietsteilen bestimmten Geldbetrag an die Gemeinde Everswinkel zahlen.

Ortsrecht

  • Satzung der Gemeinde Everswinkel über die Ablösung von Stellplätzen
Rechtsgrundlagen allgemein
  • § 48 Abs. 3 Nr. 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Kosten

  • Gemeindegebietsteil Everswinkel: 6.800,00 € je Stellplatz
  • Gemeindegebietsteil Alverskirchen: 5.700,00 € je Stellplatz

Zuständige Stelle

Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner

Dokumente