Baulast
Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann.
Ein Beispiel:
Manchmal sind Gründstücke so ungünstig geschnitten oder gelegen, dass es dem „Häuslebauer“ unmöglich ist, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. Typische Probleme sind z.B.: Der Abstand des geplanten Hauses zur Grundstücksgrenze ist nicht groß genug, der Platz für einen PKW-Stellplatz fehlt oder die Erschließung des Grundstückes ist nicht gesichert.
Es ist jedoch möglich, dass ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernimmt. Um diese Regelung dauerhaft zu sichern, wird eine sogenannte Baulast bestellt. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Warendorf abgegeben und danach in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Wenn das Erfordernis einer eingetragenen Baulast tatsächlich einmal entfallen sollte, kann diese auf Antrag und nach einer entsprechenden Prüfung auch wieder aus dem Baulastenverzeichnis des Kreises Warendorf gelöscht werden.
Baulasten sind reale Belastungen des Grundstückes und beeinflussen damit seinen Wert.
Vor Erwerb eines Grundstückes ist es daher durchaus sinnvoll, nicht nur in das Grundbuch sondern auch in das Baulastenverzeichnis Einsicht zu nehmen, um zu prüfen, ob bzw. welche Art von Baulast für das Grundstück eingetragen ist.
Das Baulastenverzeichniss für die Gemeinde Everswinkel wird vom Bauamt des Kreises Warendorf geführt.
Ausführliche Informationen zu Unterlagen, die Sie benötigen, zu Gebühren, die für Sie anfallen, sowie zu den entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf.
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen und Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)