Die Gemeinde Everswinkel übernimmt die Reinigung der Straßen und Gehwege sowie den Winterdienst für alle Durchgangsstraßen in den Ortsteilen Everswinkel und Alverskirchen, für die Straßen in den Gewerbegebieten sowie für einige weitere stark genutzte Straßen wie z.B. diejenigen, auf denen die Schulwege verlaufen.

Die dadurch entstehenden Kosten werden über die Straßenreinigungsgebühr auf die Besitzer der Grundstücke umgelegt, die durch die jeweilige Straße erschlossen werden. Näheres hierzu finden Sie unter Straßenreinigungsgebühren.

Wo und in welchem Umfang Sie selbst zuständig sind,
regelt im Detail die „Satzung über die Straßenreinigung“ der Gemeinde Everswinkel, die Sie auf dieser Seite unter „Rechtsgrundlagen(Ortsrecht)“ finden. Sollten Sie dennoch Fragen haben, hilft Ihnen Ihr unten angegebener Ansprechpartner gerne weiter.

Ortsrecht

  • Satzung über die Straßenreinigung
  • Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
    Straßenreinigungsgesetz

Zuständige Stelle

Tiefbau, Umwelt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner