Die Gemeinde Everswinkel entsorgt für ihre Bürgerinnen und Bürger Restabfall, Bioabfall, Altpapier sowie Leichtverpackung und bietet ihnen dafür entsprechende Abfalltonnen an. Im Gegenzug besteht für jeden Eigentümer eines Grundstücks auf dem Gemeindegebiet die Pflicht, sich der kommunalen Abfallentsorgung anzuschließen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es um die Benutzung der Biotonne geht. Landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe, aber auch private Haushalte können sich von der Benutzung der Biotonne befreien lassen. Dies ist möglich, wenn Sie zweifelsfrei darlegen, dass Sie die auf Ihrem Grundstück anfallenden Bioabfälle sachgerecht kompostieren und verwerten können.

Sie möchten sich von der Biotonne befreien lassen? Nutzen Sie unser Online-Formular!

Hier finden Sie die verschiedenen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, noch einmal im Detail aufgelistet.

Ortsrecht

  • Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Everswinkel

Zuständige Stelle

Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner