Verkehrsplanung
Die Verkehrsplanung befasst sich mit der gemeindlichen Gesamtverkehrsplanung. Dazu gehören die Erstellung von Verkehrskonzepten, Verkehrserhebungen und –prognosen ebenso wie Straßenaus- und –umbauplanungen und die Rad- und Fußwegeplanungen.
Für die Gesamtverkehrsplanungen, Erhebungen und Prognosen etc. ist die Bauverwaltung zuständig, für die Aus- und Umbauplanungen die technische Abteilung des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
- Richtlinien für den Bau von Wirtschaftswegen