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Hundesteuerbefreiung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
Den passenden Befreiungsantrag gibt es hier:
Unterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern, Gebühren, Abgaben
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: kaemmerei@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dieckmann
Tel: 02582 88-208
Hundesteuerbefreiung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
Den passenden Befreiungsantrag gibt es hier:
Unterlagen
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23550/show Steuern, Gebühren, Abgaben
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Frau
Dieckmann
02582 88-208