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Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Everswinkel umfasst alle Maßnahmen zur Information der Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. die Herausgabe von Pressemitteilungen an die örtlichen Medien, die Veröffentlichung von Informationsbroschüren und –flyern sowie die Internetdarstellung der Gemeinde Everswinkel.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Zuständige Organisationseinheit
- Haupt-, Personal- und Schulamt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: hauptamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brähler
Tel: 02582 88-703
- Frau Rondorf
Tel: 02582 88-702
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Everswinkel umfasst alle Maßnahmen zur Information der Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. die Herausgabe von Pressemitteilungen an die örtlichen Medien, die Veröffentlichung von Informationsbroschüren und –flyern sowie die Internetdarstellung der Gemeinde Everswinkel.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Frau
Brähler
Frau
Rondorf