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Wahlbenachrichtigung
Spätestens drei Wochen vor einer Wahl benachrichtigt die Gemeinde alle Wahlberechtigten schriftlich, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich zur Klärung, ob sie im Wählerverzeichnis stehen, umgehend an die Gemeinde wenden.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie weitere Informationen: das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme am Wahltag abgeben können, sowie den Zeitraum, während dem das Wahllokal geöffnet ist. Darüber hinaus enthält die Wahlbenachrichtigung Hinweise zur Briefwahl und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Bringen Sie bitte am Wahltag unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis zur Stimmabgabe mit.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NRW, LWO NRW)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Zuständige Organisationseinheit
- Wahlen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: wahlen@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Pötter
Tel: 02582 88-118
Wahlbenachrichtigung
Spätestens drei Wochen vor einer Wahl benachrichtigt die Gemeinde alle Wahlberechtigten schriftlich, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich zur Klärung, ob sie im Wählerverzeichnis stehen, umgehend an die Gemeinde wenden.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie weitere Informationen: das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme am Wahltag abgeben können, sowie den Zeitraum, während dem das Wahllokal geöffnet ist. Darüber hinaus enthält die Wahlbenachrichtigung Hinweise zur Briefwahl und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Bringen Sie bitte am Wahltag unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis zur Stimmabgabe mit.
Spätestens drei Wochen vor einer Wahl benachrichtigt die Gemeinde alle Wahlberechtigten schriftlich, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich zur Klärung, ob sie im Wählerverzeichnis stehen, umgehend an die Gemeinde wenden.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie weitere Informationen: das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme am Wahltag abgeben können, sowie den Zeitraum, während dem das Wahllokal geöffnet ist. Darüber hinaus enthält die Wahlbenachrichtigung Hinweise zur Briefwahl und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Bringen Sie bitte am Wahltag unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis zur Stimmabgabe mit.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NRW, LWO NRW)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Wahlen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-117
Fax 02582 88-532
Frau
Pötter
02582 88-118