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Aussiedlerbetreuung


Wer als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden möchte, muss dazu einen Antrag stellen.

Hierzu bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Gemeinde Everswinkel.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27, 28

Unterlagen

  • Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Aussiedlerbetreuung


Wer als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden möchte, muss dazu einen Antrag stellen.

Hierzu bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Gemeinde Everswinkel.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27, 28
  • Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/470/show
Soziales
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-115
Fax 02582 88-532

Frau

Keskin

02582 88-718

Herr

Schwaer

02582 88-116