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Elterngeld
Um die finanzielle Situation der Familien zu verbessern, erhalten grundsätzlich alle Eltern, die ihr Neugeborenes selbst betreuen, Elterngeld. Diese Regelung gilt für alle Geburten ab dem 01.01.2007.
Ausführliche Informationen sowie ein Antragsformular, das Sie online ausfüllen können, finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Keskin
Tel: 02582 88-718
Elterngeld
Um die finanzielle Situation der Familien zu verbessern, erhalten grundsätzlich alle Eltern, die ihr Neugeborenes selbst betreuen, Elterngeld. Diese Regelung gilt für alle Geburten ab dem 01.01.2007.
Ausführliche Informationen sowie ein Antragsformular, das Sie online ausfüllen können, finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112
Fax 02582 88-532
Frau
Keskin
02582 88-718