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Familienerholung
Familien, deren Einkommen so gering ist, dass gemeinsame Ferien von Eltern und Kindern nicht möglich sind, können doch noch zusammen in Urlaub fahren, wenn sie an einer Familienerholungsmaßnahme teilnehmen.
Veranstaltet werden solche Familienerholungsmaßnahmen von den Kirchen oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die dann auch einen Teil der Kosten für die Ferienreise übernehmen. Ein weiterer Zuschuss kann bei der Gemeinde Everswinkel beantragt werden. Mindestens 10% der Kosten müssen von den Familien selbst getragen werden.
Unterlagen
- Zusage der Kostenübernahme seitens des Träger der Familienerholungsmaßnahme
Zuständige Organisationseinheit
- Kinder, Jugend und Familien
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Keskin
Tel: 02582 88-718
Familien, deren Einkommen so gering ist, dass gemeinsame Ferien von Eltern und Kindern nicht möglich sind, können doch noch zusammen in Urlaub fahren, wenn sie an einer Familienerholungsmaßnahme teilnehmen.
Veranstaltet werden solche Familienerholungsmaßnahmen von den Kirchen oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die dann auch einen Teil der Kosten für die Ferienreise übernehmen. Ein weiterer Zuschuss kann bei der Gemeinde Everswinkel beantragt werden. Mindestens 10% der Kosten müssen von den Familien selbst getragen werden.
- Zusage der Kostenübernahme seitens des Träger der Familienerholungsmaßnahme
Frau
Keskin