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Kinderreisepass
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge und Kleinkinder) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Seit Ende 2005 werden Kinderreisepässe, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich nur noch mit Foto ausgestellt. Der Kinderreisepass gilt zunächst bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Er kann unter Vorlage eines neuen Passbildes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei der Antragstellung unterschreiben. Der Antrag ist in jedem Falle von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Ganz wichtig: Das Kind bei der Beantragung anwesend sein.
Bitte beachten Sie:
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares elektronisches Reisedokument. Das Passbild muss also den seit Ende 2005 geltenden neuen Anforderungen entsprechen. Genaue Informationen darüber, wie Passbilder heutzutage aussehen müssen, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der homepage der Bundesdruckerei.
Wenn Sie noch im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich ergänzt werden. Ebenso ist es jederzeit möglich, ein veraltetes Passbild durch ein aktuelles Foto zu ersetzen.
Was Sie vor Reisebeginn unbedingt auch beachten sollten:
Der Kinderreisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert. Ggf. muss dann ein Reisepass beantragt werden. Wenn Sie in die USA reisen möchten, beachten Sie bitte immer die aktuellen Einreisebestimmungen. Informationen erteilt auch das Auswärtige Amt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Passgesetz
Unterlagen
- den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ein Passbild aus neuerer Zeit mit hellem Hintergrund
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten
- Unterschrift beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten auf dem Antrag
- Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahre)
Kosten
- 13,00 Euro bei Erstausstellung
- 6,00 Euro bei Verlängerung oder Passbilderneuerung
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge und Kleinkinder) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Seit Ende 2005 werden Kinderreisepässe, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich nur noch mit Foto ausgestellt. Der Kinderreisepass gilt zunächst bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Er kann unter Vorlage eines neuen Passbildes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei der Antragstellung unterschreiben. Der Antrag ist in jedem Falle von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Ganz wichtig: Das Kind bei der Beantragung anwesend sein.
Bitte beachten Sie:
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares elektronisches Reisedokument. Das Passbild muss also den seit Ende 2005 geltenden neuen Anforderungen entsprechen. Genaue Informationen darüber, wie Passbilder heutzutage aussehen müssen, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der homepage der Bundesdruckerei.
Wenn Sie noch im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich ergänzt werden. Ebenso ist es jederzeit möglich, ein veraltetes Passbild durch ein aktuelles Foto zu ersetzen.
Was Sie vor Reisebeginn unbedingt auch beachten sollten:
Der Kinderreisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert. Ggf. muss dann ein Reisepass beantragt werden. Wenn Sie in die USA reisen möchten, beachten Sie bitte immer die aktuellen Einreisebestimmungen. Informationen erteilt auch das Auswärtige Amt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Passgesetz
- den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ein Passbild aus neuerer Zeit mit hellem Hintergrund
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten
- Unterschrift beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten auf dem Antrag
- Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahre)
- 13,00 Euro bei Erstausstellung
- 6,00 Euro bei Verlängerung oder Passbilderneuerung
Frau
Brodrecht
Frau
Lamenta
Frau
Strotmann