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Personalausweis
Zum 01. November 2010 wurde der bisherige Personalausweis durch ein neues Modell im Format einer Scheckkarte abgelöst.
Ausführliche Informationen über den neuen Ausweis und seine neuen Funktionen stehen im Internet unter: www.personalausweisportal.de
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, beträgt die Wartezeit bis zum erhalt des neuen Dokumentes ca. drei bis vier Wochen.
Übrigens: Wenn der Personalausweis für ein minderjähriges Kind beantragt wird, muss das Kind bei der Beantragung anwesend sein!
Ortsrecht
- Personalausweisgesetz NRW
- Bundespersonalausweisgesetz
Unterlagen
- den alten Personalausweis (bzw. bei Verlust des Personalausweises den Reisepass oder eine Geburtsurkunde)
- bei Erstbeantragung den Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde
- ein biometrisches Passbild
Kosten
- Personalausweis ab 24 Jahre: 28,80 Euro
- Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,- Euro
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,- Euro
- Änderung der PIN im Bürgeramt: 6,- Euro
- Änderung der Anschrift bei Umzug: gebührenfrei
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Zum 01. November 2010 wurde der bisherige Personalausweis durch ein neues Modell im Format einer Scheckkarte abgelöst.
Ausführliche Informationen über den neuen Ausweis und seine neuen Funktionen stehen im Internet unter: www.personalausweisportal.de
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, beträgt die Wartezeit bis zum erhalt des neuen Dokumentes ca. drei bis vier Wochen.
Übrigens: Wenn der Personalausweis für ein minderjähriges Kind beantragt wird, muss das Kind bei der Beantragung anwesend sein!
Ortsrecht
- Personalausweisgesetz NRW
- Bundespersonalausweisgesetz
- den alten Personalausweis (bzw. bei Verlust des Personalausweises den Reisepass oder eine Geburtsurkunde)
- bei Erstbeantragung den Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde
- ein biometrisches Passbild
- Personalausweis ab 24 Jahre: 28,80 Euro
- Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,- Euro
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,- Euro
- Änderung der PIN im Bürgeramt: 6,- Euro
- Änderung der Anschrift bei Umzug: gebührenfrei
Frau
Brodrecht
Frau
Lamenta
Frau
Strotmann