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Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, können Sie dies im Rathaus, Zimmer 11 erledigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 27 Abs. 6 sowie Aufgaben der Meldepflicht nach § 27 Abs. 1 und 1a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Unterlagen
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- beide Nummernschilder (bei Anhängern und Krafträdern eins)
Die Plaketten auf den Nummernschildern dürfen nicht vorher abgekratzt werden.
Kosten
- 7,50 €
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, können Sie dies im Rathaus, Zimmer 11 erledigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 27 Abs. 6 sowie Aufgaben der Meldepflicht nach § 27 Abs. 1 und 1a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- beide Nummernschilder (bei Anhängern und Krafträdern eins)
Die Plaketten auf den Nummernschildern dürfen nicht vorher abgekratzt werden.
- 7,50 €
Einwohner- und Meldewesen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511
Frau
Brodrecht
02582 88-111
Frau
Lamenta
02582 88-110
Frau
Strotmann
02582 88-711