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Führerschein – Verlängerung
Sie besitzen eine Fahrerlaubnis für die Klassen C und/oder CE und haben das 50. Lebensjahr vollendet? Dann können Sie Ihren Führerschein verlängern lassen. Die Verlängerung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann erneut beantragt werden.
Neue Fahrerlaubnisse der Klasse C für Nutzfahrzeuge über 7500 kg Gesamtmasse und der Klasse CE für Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter Fahrzeugen der Klasse C werden nur auf 5 Jahre erteilt und nur nach gesundheitlicher Prüfung verlängert.
Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes füllen den Antrag gerne für Sie aus.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
- Ihren alten Führerschein,
- ein aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles ärztliches Gutachten,
- ein aktuelles augenärztliches Gutachten
Kosten
- 45,50 €
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Sie besitzen eine Fahrerlaubnis für die Klassen C und/oder CE und haben das 50. Lebensjahr vollendet? Dann können Sie Ihren Führerschein verlängern lassen. Die Verlängerung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann erneut beantragt werden.
Neue Fahrerlaubnisse der Klasse C für Nutzfahrzeuge über 7500 kg Gesamtmasse und der Klasse CE für Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter Fahrzeugen der Klasse C werden nur auf 5 Jahre erteilt und nur nach gesundheitlicher Prüfung verlängert.
Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes füllen den Antrag gerne für Sie aus.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Ihren alten Führerschein,
- ein aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles ärztliches Gutachten,
- ein aktuelles augenärztliches Gutachten
- 45,50 €
Frau
Brodrecht
Frau
Lamenta
Frau
Strotmann