BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kircheneintritt
Der Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft ist bei der dafür zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
Die Bescheinigung der entsprechenden Kirchengemeinde über Ihren Kircheneintritt dient auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Einkommensteuergesetz
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Kircheneintritt
Der Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft ist bei der dafür zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
Die Bescheinigung der entsprechenden Kirchengemeinde über Ihren Kircheneintritt dient auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Einkommensteuergesetz
Einwohner- und Meldewesen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511
Frau
Brodrecht
02582 88-111
Frau
Lamenta
02582 88-110
Frau
Strotmann
02582 88-711