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Friedhofsangelegenheiten
Die Friedhöfe in der Gemeinde Everswinkel befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.
Die Adressen der Kirchengemeinden in Alverskirchen und Everswinkel finden Sie hier.
Ausnahmeregelungen und Genehmigungen nach dem Bestattungsrecht wie z.B. Umbettungen oder Exhumierungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bestattungsgesetz NRW
Zuständige Organisationseinheit
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Welzel
Tel: 02582 88-112
Die Friedhöfe in der Gemeinde Everswinkel befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.
Die Adressen der Kirchengemeinden in Alverskirchen und Everswinkel finden Sie hier.
Ausnahmeregelungen und Genehmigungen nach dem Bestattungsrecht wie z.B. Umbettungen oder Exhumierungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bestattungsgesetz NRW
Herr
Welzel