BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bauantrag Sonderbauten
Hochhäuser, Kirchen und Bahnhöfe sind Sonderbauten – aber auch Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, Tankstellen, Schreinereien und Hochregallager. Für alle Sonderbauten gilt: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung durch den Kreis Warendorf.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter dem Stichwort Normales Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Zuständige Organisationseinheit
- Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: bauen@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Reher
Tel: 02582 88-307
Hochhäuser, Kirchen und Bahnhöfe sind Sonderbauten – aber auch Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, Tankstellen, Schreinereien und Hochregallager. Für alle Sonderbauten gilt: Sie benötigen immer eine Baugenehmigung durch den Kreis Warendorf.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter dem Stichwort Normales Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Herr
Reher