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Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Bauantrages, den Sie an den Kreis Warendorf richten müssen. In der Baubeschreibung machen Sie Angaben zur Gestaltung des Bauvorhabens: ob Ihr Haus z.B. verklinkert wird oder verputzt, ob sich auf Ihrem Grundstück geschützter Baumbestand befindet, wie viele Abstellplätze für Fahrräder vorgesehen sind und vieles mehr.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Warendorf unter dem Stichwort Bauantrag – normales Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie auch ein interaktives Antragsformular, das Sie direkt am PC bearbeiten können.
Bei Fragen hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauprüfverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauPrüfVO)
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: bauen@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Reher
Tel: 02582 88-307
Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Bauantrages, den Sie an den Kreis Warendorf richten müssen. In der Baubeschreibung machen Sie Angaben zur Gestaltung des Bauvorhabens: ob Ihr Haus z.B. verklinkert wird oder verputzt, ob sich auf Ihrem Grundstück geschützter Baumbestand befindet, wie viele Abstellplätze für Fahrräder vorgesehen sind und vieles mehr.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Warendorf unter dem Stichwort Bauantrag – normales Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie auch ein interaktives Antragsformular, das Sie direkt am PC bearbeiten können.
Bei Fragen hilft Ihnen das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel gerne weiter.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauprüfverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauPrüfVO)
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/691/show
Herr
Reher