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Befreiung von der Biotonne


Die Gemeinde Everswinkel entsorgt für ihre Bürgerinnen und Bürger Restabfall, Bioabfall, Altpapier sowie Leichtverpackung und bietet ihnen dafür entsprechende Abfalltonnen an. Im Gegenzug besteht für jeden Eigentümer eines Grundstücks auf dem Gemeindegebiet die Pflicht, sich der kommunalen Abfallentsorgung anzuschließen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es um die Benutzung der Biotonne geht. Landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe, aber auch private Haushalte können sich von der Benutzung der Biotonne befreien lassen. Dies ist möglich, wenn Sie zweifelsfrei darlegen, dass Sie die auf Ihrem Grundstück anfallenden Bioabfälle sachgerecht kompostieren und verwerten können.

Hier können Sie den Antrag auf Befreiung von der Biotonne schnell und bequem online beantragen:

>> ZUM ONLINEANTRAG <<

Oder Sie benutzen Sie dazu den "Antrag auf Befreiung von der Biotonne", den Sie unter Downloads aufrufen können. Hier finden Sie die verschiedenen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, noch einmal im Detail aufgelistet.

Ortsrecht

  • Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Everswinkel

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Befreiung von der Biotonne


Die Gemeinde Everswinkel entsorgt für ihre Bürgerinnen und Bürger Restabfall, Bioabfall, Altpapier sowie Leichtverpackung und bietet ihnen dafür entsprechende Abfalltonnen an. Im Gegenzug besteht für jeden Eigentümer eines Grundstücks auf dem Gemeindegebiet die Pflicht, sich der kommunalen Abfallentsorgung anzuschließen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es um die Benutzung der Biotonne geht. Landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe, aber auch private Haushalte können sich von der Benutzung der Biotonne befreien lassen. Dies ist möglich, wenn Sie zweifelsfrei darlegen, dass Sie die auf Ihrem Grundstück anfallenden Bioabfälle sachgerecht kompostieren und verwerten können.

Hier können Sie den Antrag auf Befreiung von der Biotonne schnell und bequem online beantragen:

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Oder Sie benutzen Sie dazu den "Antrag auf Befreiung von der Biotonne", den Sie unter Downloads aufrufen können. Hier finden Sie die verschiedenen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, noch einmal im Detail aufgelistet.

Ortsrecht

  • Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Everswinkel
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/739/show
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-307
Fax 02582 88-511

Herr

Wißmann

02582 88-303

Frau

Dieckmann

02582 88-208
Steuern, Gebühren, Abgaben
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel

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