Hundesteuerbefreiung
Hundesteuerbefreiung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
Den passenden Befreiungsantrag gibt es hier:
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dieckmann
Tel: 02582 88-208
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern, Gebühren, Abgaben
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: kaemmerei@everswinkel.de