Hundesteuerermäßigung
Hundesteuerermäßigung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen).
Den passenden Ermäßigungsantrag gibt es hier:
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dieckmann
Tel: 02582 88-208
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern, Gebühren, Abgaben
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: kaemmerei@everswinkel.de