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Bordsteinabsenkung

Wenn Bauarbeiten im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen zur Neuanlage oder Verbreiterung einer Grundstückzufahrt erforderlich sind oder eine Zufahrt zurückgebaut werden soll, so ist das Tiefbauamt der Gemeinde zuständig.

Als Hauseigentümer/in sind Sie verpflichtet, eine Fachfirma mit den Arbeiten zu beauftragen und die gesamten Kosten für den Umbau selbst zu tragen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Tiefbauamt der Gemeinde Everswinkel.

Kosten

Die Kosten für Prüfung und Genehmigung betragen 30 Euro.

Verfahrensablauf

Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Mail an das Bauamt. Sobald der ausgefüllte Antrag bei der Gemeinde Everswinkel eingegangen ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin und erteilen – nach positiver Prüfung – die Genehmigung für den Umbau. Mit dem Genehmigungsschreiben erhalten Sie die detaillierten Vorgaben zur Durchführung der Baumaßnahme.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Bordsteinabsenkung

Wenn Bauarbeiten im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen zur Neuanlage oder Verbreiterung einer Grundstückzufahrt erforderlich sind oder eine Zufahrt zurückgebaut werden soll, so ist das Tiefbauamt der Gemeinde zuständig.

Als Hauseigentümer/in sind Sie verpflichtet, eine Fachfirma mit den Arbeiten zu beauftragen und die gesamten Kosten für den Umbau selbst zu tragen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Tiefbauamt der Gemeinde Everswinkel.

Die Kosten für Prüfung und Genehmigung betragen 30 Euro.

Herstellung einer Grundstückszufahrt, Grundstückszufahrt https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27791/show
Tiefbau, Umwelt
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-209
Fax 02582 88-565

Herr

ter Beek

02582 88-312