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Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen


Die Räte der Städte und Gemeinden sowie die Kreistage und die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die letzten Kommunalwahlen fanden 2020 statt.

Wahlberechtigt ist bei Kommunalwahlen, wer am Wahltag Deutsche / Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, im Gemeindegebiet hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Das Wahlergebnis 2020 finden Sie hier.

Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Kommunalwahlen erhalten Sie auf den Webseiten des Innenministeriums

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
  • Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG)
  • Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Zuständige Organisationseinheit

Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen


Die Räte der Städte und Gemeinden sowie die Kreistage und die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die letzten Kommunalwahlen fanden 2020 statt.

Wahlberechtigt ist bei Kommunalwahlen, wer am Wahltag Deutsche / Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, im Gemeindegebiet hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Das Wahlergebnis 2020 finden Sie hier.

Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Kommunalwahlen erhalten Sie auf den Webseiten des Innenministeriums

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
  • Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG)
  • Kommunalwahlordnung (KWahlO)
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