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Wohnberechtigungsschein


Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie z. B. zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, prüft und entscheidet der Kreis Warendorf.

Bitte wenden Sie sich an den
Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-5199
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
www.kreis-warendorf.de

Antragsvordrucke bekommen Sie auch beim Amt für Soziales, Schule, Sport und Kultur der Gemeinde Everswinkel.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Wohnberechtigungsschein


Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie z. B. zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, prüft und entscheidet der Kreis Warendorf.

Bitte wenden Sie sich an den
Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-5199
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
www.kreis-warendorf.de

Antragsvordrucke bekommen Sie auch beim Amt für Soziales, Schule, Sport und Kultur der Gemeinde Everswinkel.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/459/show
Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112
Fax 02582 88-532

Frau

Keskin

02582 88-718