Aussiedlerbetreuung
Aussiedlerbetreuung
Wer als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden möchte, muss dazu einen Antrag stellen.
Hierzu bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Gemeinde Everswinkel.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27, 28
Unterlagen
- Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Keskin
Tel: 02582 88-718
- Herr Schwaer
Tel: 02582 88-116
Zuständige Organisationseinheit
- Soziales
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de