Elterngeld
Elterngeld
Um die finanzielle Situation der Familien zu verbessern, erhalten grundsätzlich alle Eltern, die ihr Neugeborenes selbst betreuen, Elterngeld. Diese Regelung gilt für alle Geburten ab dem 01.01.2007.
Ausführliche Informationen sowie ein Antragsformular, das Sie online ausfüllen können, finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Keskin
Tel: 02582 88-718
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de