Asylbewerberleistungen
Asylbewerberleistungen
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Mit diesen Worten gewährt Artikel 16a des Grundgesetzes politisch verfolgten Menschen einen hohen Schutz. Asylbewerber und Flüchtlinge leben auch in der Gemeinde Everswinkel.
Die Gemeinde Everswinkel ist zuständig für Personen, die hierher zugewiesen sind oder die ihren Aufenthalt frei wählen können und sich dauerhaft in Everswinkel aufhalten. Dieser Personenkreis hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG).
Leistungen zum Lebensunterhalt erhält nur, wer nicht über genügend Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt verfügt. Zu den Leistungen zählen z.B. Unterkunft, Leistungen zum Lebensunterhalt (Kost, Kleidung) und Krankenhilfe.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Keskin
Tel: 02582 88-718
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de