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Familienerholung


Familien, deren Einkommen so gering ist, dass gemeinsame Ferien von Eltern und Kindern nicht möglich sind, können doch noch zusammen in Urlaub fahren, wenn sie an einer Familienerholungsmaßnahme teilnehmen.

Veranstaltet werden solche Familienerholungsmaßnahmen von den Kirchen oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die dann auch einen Teil der Kosten für die Ferienreise übernehmen. Ein weiterer Zuschuss kann bei der Gemeinde Everswinkel beantragt werden. Mindestens 10% der Kosten müssen von den Familien selbst getragen werden.

Unterlagen

  • Zusage der Kostenübernahme seitens des Träger der Familienerholungsmaßnahme

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Familienerholung


Familien, deren Einkommen so gering ist, dass gemeinsame Ferien von Eltern und Kindern nicht möglich sind, können doch noch zusammen in Urlaub fahren, wenn sie an einer Familienerholungsmaßnahme teilnehmen.

Veranstaltet werden solche Familienerholungsmaßnahmen von den Kirchen oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die dann auch einen Teil der Kosten für die Ferienreise übernehmen. Ein weiterer Zuschuss kann bei der Gemeinde Everswinkel beantragt werden. Mindestens 10% der Kosten müssen von den Familien selbst getragen werden.

  • Zusage der Kostenübernahme seitens des Träger der Familienerholungsmaßnahme
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/497/show
Kinder, Jugend und Familien
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-115
Fax 02582 88-532

Frau

Keskin

02582 88-718