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Anmeldung des Wohnsitzes


Herzlich willkommen in Everswinkel!


Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Everswinkel ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11 im Rathaus, Am Magnusplatz 30 anmelden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesmeldegesetz

Unterlagen

  • Ihr Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. Hierfür steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Anmeldung des Wohnsitzes


Herzlich willkommen in Everswinkel!


Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Everswinkel ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11 im Rathaus, Am Magnusplatz 30 anmelden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesmeldegesetz
  • Ihr Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. Hierfür steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung.
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/512/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Frau

Lamenta

02582 88-110

Frau

Strotmann

02582 88-711