Kinderreisepass
Kinderreisepass
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge und Kleinkinder) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Seit Ende 2005 werden Kinderreisepässe, unabhängig vom Alter des Kindes, grundsätzlich nur noch mit Foto ausgestellt. Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt werden. Auch beträgt die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 max. 12 Monate. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Eine Verlängerung ist rechtlich nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist. Zur Verlängerung ist ein neues Lichtbild erforderlich.
Ganz wichtig: Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Bitte beachten Sie:
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares elektronisches Reisedokument. Das Passbild muss also den seit Ende 2005 geltenden neuen Anforderungen entsprechen. Genaue Informationen darüber, wie Passbilder heutzutage aussehen müssen, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der homepage der Bundesdruckerei.
Was Sie vor Reisebeginn unbedingt auch beachten sollten:
Der Kinderreisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert. Ggf. muss dann ein Reisepass beantragt werden. Wenn Sie in die USA reisen möchten, beachten Sie bitte immer die aktuellen Einreisebestimmungen. Informationen erteilt auch das Auswärtige Amt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Passgesetz
Unterlagen
Benötigte Unterlagen (auch für Verlängerung/Aktualisierung)
- den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ein aktuelles Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten
- Unterschrift beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten auf dem Antrag
- Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahre)
Kosten
- 13,00 Euro bei Erstausstellung
- 6,00 Euro bei Verlängerung oder Lichtbildaktualisierung
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de