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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


Z.B. für die Anmeldung bzw. Ausübung besonderer Tätigkeiten (so genannter erlaubnispflichtiger Gewerbe) oder zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist es nötig, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden; antragsberechtigt ist nur der jeweilige gesetzliche Vertreter.

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen oder ganz bequem online. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de

Die Auskünfte werden vom Gewerbezentralregister, das in Bonn geführt wird, innerhalb von ca. 10 - 14 Tagen ausgestellt.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundeszentralregistergesetz

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • 13,00 €

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


Z.B. für die Anmeldung bzw. Ausübung besonderer Tätigkeiten (so genannter erlaubnispflichtiger Gewerbe) oder zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist es nötig, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden; antragsberechtigt ist nur der jeweilige gesetzliche Vertreter.

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen oder ganz bequem online. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de

Die Auskünfte werden vom Gewerbezentralregister, das in Bonn geführt wird, innerhalb von ca. 10 - 14 Tagen ausgestellt.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundeszentralregistergesetz
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 13,00 €
Gewerbezentralregisterauskunft https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/531/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112
Fax 02582 88-532

Frau

Brodrecht

02582 88-111