Beglaubigungen von Unterlagen
Beglaubigungen von Unterlagen
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses oder Ähnliches? Im Einwohnermeldeamt können Sie Kopien und Abschriften von Urkunden beglaubigen lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass
- das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt worden ist oder
- die Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, kann die Beglaubigung durch einen Notar vorgenommen werden.
Eine weitere Ausnahme gilt für standesamtliche Urkunden wie Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden. Da Sie diese Dokumente ohnehin jederzeit beim zuständigen Standesamt beantragen können, ist eine Beglaubigung nicht zulässig.
Sie können die benötigten Fotokopien selbst mitbringen oder Ihr Schriftstück gegen Gebühr bei uns kopieren.
Sie müssen übrigens nicht in Everswinkel gemeldet sein, um diesen Service in Anspruch nehmen zu können.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW § 33
Unterlagen
Bitte bringen Sie immer auch das Original mit.
Kosten
- 4,20 € pro Beglaubigung
- 2,10 € pro Beglaubigung für Schüler und Stundenten
- 0,70 € pro DIN A4 Kopie
- 0,30 € pro DIN A4 Kopie für Schüler und Studenten
- 0,90 € pro DIN A3 Kopie
- 0,40 € pro DIN A3 Kopie für Schüler und Studenten
Beglaubigungen für Rentenangelegenheiten sind gebührenfrei
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de