Auskünfte aus dem Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister
Sie suchen eine Person, von der Sie wissen, dass Sie in Everswinkel wohnt oder gewohnt hat?
Das Einwohnermeldeamt darf Ihnen Auskunft über die neue Anschrift Ihres "Bekannten" erteilen, wenn Sie den Vor- und Familiennamen sowie das Geburtsdatum oder die alte Adresse der gesuchten Person benennen können.
Sie können die Meldeauskunft in schriftlicher Form beantragen und die Gebühr in Form von Briefmarken oder einem Verrechnungsscheck gleich beilegen. Die Meldeauskunft wird Ihnen dann innerhalb von ein paar Tagen zugesandt. Oder Sie erhalten die Auskunft direkt, wenn Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen.
Natürlich können Sie auch Auskunft über die Daten zu erhalten, die über Sie selbst im Melderegister gespeichert sind.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Meldegesetz NW, Melderechtsrahmengesetz
Unterlagen
- Ihr Personalausweis oder Reisepass bei Auskunft über die eigenen Daten
Kosten
- 11,00 € bei Auskünften über Dritte
- Auskünfte über eigene Daten sind gebührenfrei.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de