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Abmeldung von Kraftfahrzeugen


Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, können Sie dies im Rathaus, Zimmer 11 erledigen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dies online zu erledigen. Kraftfahrzeuge bequem online an - und abmelden können Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 27 Abs. 6 sowie Aufgaben der Meldepflicht nach § 27 Abs. 1 und 1a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Unterlagen

  • Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • beide Nummernschilder (bei Anhängern und Krafträdern eins)

Die Plaketten auf den Nummernschildern dürfen nicht vorher abgekratzt werden.

Kosten

  • 7,50 € 

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Abmeldung von Kraftfahrzeugen


Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, können Sie dies im Rathaus, Zimmer 11 erledigen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dies online zu erledigen. Kraftfahrzeuge bequem online an - und abmelden können Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 27 Abs. 6 sowie Aufgaben der Meldepflicht nach § 27 Abs. 1 und 1a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • beide Nummernschilder (bei Anhängern und Krafträdern eins)

Die Plaketten auf den Nummernschildern dürfen nicht vorher abgekratzt werden.

  • 7,50 € 
KFZ-Abmeldung https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/555/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Frau

Lamenta

02582 88-110

Frau

Strotmann

02582 88-711