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Abmeldung des Wohnsitzes


Eine Abmeldung ist nach dem Bundesmeldegesetz nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder wenn die aufgegebene Wohnung eine Nebenwohnung war.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, so genügt es, sich in der neuen Stadt/Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde Everswinkel wird dann von dort aus unterrichtet und passt ihr Melderegister entsprechend an.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesmeldegesetz

Unterlagen

  • Ihr Personalausweis oder/und Reisepass
  • Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
    Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind? 
    Dann steht Ihnen steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Abmeldung des Wohnsitzes


Eine Abmeldung ist nach dem Bundesmeldegesetz nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder wenn die aufgegebene Wohnung eine Nebenwohnung war.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, so genügt es, sich in der neuen Stadt/Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde Everswinkel wird dann von dort aus unterrichtet und passt ihr Melderegister entsprechend an.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesmeldegesetz
  • Ihr Personalausweis oder/und Reisepass
  • Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
    Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind? 
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https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/556/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Frau

Lamenta

02582 88-110

Frau

Strotmann

02582 88-711