Abmeldung des Wohnsitzes
Abmeldung des Wohnsitzes
Eine Abmeldung ist nach dem Bundesmeldegesetz nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder wenn die aufgegebene Wohnung eine Nebenwohnung war.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, so genügt es, sich in der neuen Stadt/Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde Everswinkel wird dann von dort aus unterrichtet und passt ihr Melderegister entsprechend an.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Ihr Personalausweis oder/und Reisepass
- Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind?
Dann steht Ihnen steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung.
Downloads
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de