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Kirchenaustritt


Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie dies beim Amtsgericht Warendorf erklären. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichtes Warendorf. Bitte sprechen Sie dort persönlich vor und nehmen Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten dann eine Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt.

Dieser Austrittsbescheinigung dient auch als Nachweis beim Finanzamt Warendorf.

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Kirchenaustritt


Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie dies beim Amtsgericht Warendorf erklären. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichtes Warendorf. Bitte sprechen Sie dort persönlich vor und nehmen Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten dann eine Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt.

Dieser Austrittsbescheinigung dient auch als Nachweis beim Finanzamt Warendorf.

Personalausweis

Austritt aus der Kirche https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/571/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Frau

Lamenta

02582 88-110

Frau

Strotmann

02582 88-711