Kircheneintritt
Kircheneintritt
Der Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft ist bei der dafür zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
Die Bescheinigung der entsprechenden Kirchengemeinde über Ihren Kircheneintritt dient auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Einkommensteuergesetz
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de