Plakatanschlag
Plakatanschlag
Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert eine Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) seitens der Gemeinde Everswinkel.
Wenn Sie also im Gemeindegebiet plakatieren möchten, müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren dagegen ist unzulässig und wird mit einem Bußgeld geahndet. Darüberhinaus werden solche Plakate kostenpflichtig entfernt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn.
Ortsrecht
- Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Everswinkel
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßen - u. Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Größe der Plakate
- Inhalt des Plakates
- Anzahl der Plakate
- Name der beworbenen Veranstaltung
- Werbezeitraum
Kosten
- 24,00 Euro
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Steiwer
Tel: 02582 88-109
- Herr Welzel
Tel: 02582 88-112
Zuständige Organisationseinheit
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de