Osterfeuer
Osterfeuer
Osterfeuer sind in Everswinkel nur noch für Kirche zulässig. Private Osterfeuer werden aus Brandschutzgründen nicht genehmigt und dürfen daher nicht veranstaltet werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Landesimmissionsschutzgesetz
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Welzel
Tel: 02582 88-112
Zuständige Organisationseinheit
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de