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Osterfeuer

Osterfeuer sind in Everswinkel nur noch für Kirche zulässig. Private Osterfeuer werden aus Brandschutzgründen nicht genehmigt und dürfen daher nicht veranstaltet werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesimmissionsschutzgesetz

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Osterfeuer

Osterfeuer sind in Everswinkel nur noch für Kirche zulässig. Private Osterfeuer werden aus Brandschutzgründen nicht genehmigt und dürfen daher nicht veranstaltet werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesimmissionsschutzgesetz
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/612/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112
Fax 02582 88-532

Herr

Welzel

02582 88-112