Gaststätten - Konzession
Gaststätten - Konzession
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel. Da sichergestellt sein soll, dass nur verantwortungsbewusste Personen diese Konzession bekommen, müssen Antragssteller und -stellerinnen eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gaststättengesetz (GastG)
Unterlagen
- ausgefüllter schriftlicher Antrag,
- Führungszeugnis,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben,
- Unterrichtungsnachweis der IHK,
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung des Gebäudes, in dem sich die Gaststätte befindet (nicht älter als ein Jahr), - Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).
Kosten
- Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe des Betriebes. Sie beträgt mindestens 200,- €. Hinzu kommen die Gebühren für ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Welzel
Tel: 02582 88-112
Zuständige Organisationseinheit
- Gewerbeangelegenheiten
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de