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Viehzählungen


Die Gemeinde Everswinkel führt für den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) regelmäßig agrarstatistische Zählungen durch.

Die Verwaltung versendet die Erhebungsbögen an die landwirtschaftlichen Betriebe und nimmt sie ausgefüllt wieder entgegen. Nach einer Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben leitet sie sie an IT.NRW weiter.

Im Bedarfsfall helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Everswinkel gerne beim Ausfüllen der Erhebungsbögen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG)
  • Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz – AgrStatG
  • Verordnung über die Durchführung des Agrarstatistikgesetzes (DV AgrStatG NW)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Viehzählungen


Die Gemeinde Everswinkel führt für den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) regelmäßig agrarstatistische Zählungen durch.

Die Verwaltung versendet die Erhebungsbögen an die landwirtschaftlichen Betriebe und nimmt sie ausgefüllt wieder entgegen. Nach einer Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben leitet sie sie an IT.NRW weiter.

Im Bedarfsfall helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Everswinkel gerne beim Ausfüllen der Erhebungsbögen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG)
  • Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz – AgrStatG
  • Verordnung über die Durchführung des Agrarstatistikgesetzes (DV AgrStatG NW)
Agrarstatistik https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/635/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112
Fax 02582 88-532

Frau

Steiwer

02582 88-109