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Sportförderung


Die Sportvereine DJK RW Alverskirchen e.V. und SC DJK Everswinkel e.V. erhalten jährlich auf Antrag unter Vorlage der aktuellen Mitgliederstatistik eine Förderung von 1,60 € pro Mitglied.

Andere Sportvereine werden im Rahmen der sonstigen Vereinsförderung gefördert. Details hierzu finden Sie unter Vereinszuschüsse.

Ortsrecht

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und sonstigen Vereinigungen sowie Sportvereine in der Gemeinde Everswinkel.

Unterlagen

  • ein formloser schriftlicher Antrag

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Zuständige Organisationseinheit

Sportförderung


Die Sportvereine DJK RW Alverskirchen e.V. und SC DJK Everswinkel e.V. erhalten jährlich auf Antrag unter Vorlage der aktuellen Mitgliederstatistik eine Förderung von 1,60 € pro Mitglied.

Andere Sportvereine werden im Rahmen der sonstigen Vereinsförderung gefördert. Details hierzu finden Sie unter Vereinszuschüsse.

Ortsrecht

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und sonstigen Vereinigungen sowie Sportvereine in der Gemeinde Everswinkel.
  • ein formloser schriftlicher Antrag
https://serviceportal.everswinkel.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/637/show
Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112
Fax 02582 88-532

Herr

Schwaer

02582 88-116